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Kinderschutzkonzept der Kita Zauberwald e.V.

Stand: April 2022

 

Vorwort

Die Kita Zauberwald e. V. ist eine Elterninitiative die 2008 gegründet wurde.
Sie ist gekennzeichnet durch basisdemokratische Strukturen.

Die Kita Zauberwald e.V. wird vertreten durch die Vereinsvorsitzenden 
Herr Marco Weber
Frau Jenny Günther und  Frau Nicole Schmidt.

Die Initiative ist geprägt von einem Geist der gemeinsamen Gestaltung und Verantwortung für alle Belange.
Mit Inkrafttreten des BKiSChG wird dem Team, dem ehrenamtlichen Vorstand und den Eltern in Sachen Kinderschutz viel Verantwortung übertragen. Sie haben Sorge zu tragen, dass:

  • die Rechte der Kinder gewahrt bleiben,
  • Kinder vor grenzüberschreitendem Verhalten in der Einrichtung geschützt werden,
  • die Kinder Schutz erfahren bei Kindeswohlgefährdung in Familie und Umfeld,
  • geeignete Verfahren der Beteiligung entwickelt, weiterentwickelt und angewandt werden,
  • es eine Möglichkeit zur Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten für alle Beteiligten gibt,
  • Und Verfahren zum Schutz bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung festgeschrieben und angewendet werden.

All diese Anforderungen sind in dem vorliegenden Schutzkonzept berücksichtigt und festgeschrieben. Das Konzept ist allen Beteiligten bekannt und wird neuen Mitgliedern, Eltern und Mitarbeitern*innen vorgelegt.

Das vorliegende Konzept wurde über einen langen Zeitraum unter Beteiligung des Teams, der Kinder, des Vorstandes und der Elternvertreter gemeinschaftlich erarbeitet und wird fortlaufend überprüft, aktualisiert und weiterentwickelt.
Es dient dem Schutz und dem Wohl der uns anvertrauten Kinder und der Mitarbeiter*innen in der Einrichtung.

Ziel des Konzeptes ist die Prävention von Übergriffen, einer sexualisierten Atmosphäre oder  Diskriminierung jeglicher Art.

 

 

1 Einleitung/Leitgedanke

Wir Mitarbeiter*innen der Kita Zauberwald e.V. sind uns darüber bewusst, dass wir in unserer täglichen Arbeit eine hohe Verantwortung für das Wohl und den Schutz der uns anvertrauten Kinder tragen.
Unsere Kita soll ein sicherer Ort für die Kinder sein – ein Ort, zu dem sie gerne gehen, wo sie vertrauenswürdige Erwachsene erleben, sich in einer Kindergemeinschaft erfahren und jeden Tag etwas Neues lernen.
Gerade die jungen Kinder in der U3-Gruppe sind auf besonderen Schutz und Unterstützung durch empathisches und gut ausgebildetes Personal angewiesen. Durch Aus-, Weiter- und Fortbildungen, Beobachtungen und den fachlichen Austausch untereinander haben wir unsere Feinfühligkeit geschult und weiterentwickelt. So gelingt es uns in vielen Fällen herauszufinden, wie die Befindlichkeit des einzelnen Kindes ist, auch wenn es sich überwiegend noch nicht sprachlich ausdrücken kann.

Die Beziehung zwischen Kindern und Erwachsenen ist von Natur aus ungleichmäßig, da die Erwachsenen zu jeder Zeit die Verantwortung für die Kinder tragen, die Kinder aber niemals die Verantwortung für die Erwachsenen. Deshalb: Kinder brauchen verantwortliche Erwachsene, damit sie zu ihren Rechten kommen.
Unser Anspruch ist es, unser pädagogisches Konzept zum Wohle des Kindes umzusetzen und dabei eine, für alle Beteiligten (Kinder, Mitarbeiter, Eltern), angenehme Atmosphäre zu schaffen. In diesem Zusammenhang ist es unsere Aufgabe, die Kinder vor allen Formen der Gewalt, des sexuellen Missbrauchs, des Macht-Missbrauchs, sowie vor physischer und psychischer Gewalt – sowohl intern als auch extern – zu schützen.

Darüber hinaus sehen wir es als unsere Aufgabe an, präventive Maßnahmen für jegliche Formen von Gewalt durchzuführen und weiterzuentwickeln. Dazu gehört unser besonderes Anliegen, in unserer Einrichtung eine offene Kommunikations-Kultur zu etablieren, damit unsere Mitarbeiter*innen befähigt werden, auch unangenehme und sensible Themen transparent und offen anzusprechen. Denn es ist uns bewusst, dass die Wahrscheinlichkeit, eine Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen, durch einen engen Austausch mit den Eltern steigt. Daher legen wir einen weiteren Schwerpunkt auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern.
Indem wir gemeinsam einen Blick auf das Kind haben und uns darüber austauschen, wird vorbeugender Kinderschutz ermöglicht. Wir versuchen immer im Fokus zu haben, dass Eltern Experten ihrer Kinder sind, da ihre Kinder sich ihnen in den meisten Fällen nochmal anders mitteilen als den Mitarbeitern*innen in der Kita

 

 

2 Gesetzliche Grundlagen

Der Schutz des Kindeswohls (seelische, geistige und körperliche Unversehrtheit) ist ein wesentlicher Bestandteil in unserer täglichen pädagogischen Arbeit und es ist unsere Aufgabe, das Kindeswohl zu sichern und Kinder vor Gefahren zu schützen.

Unser Kinderschutzkonzept basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:

  • Bundeskinderschutzgesetz vom 1. Januar 2012 („Das Wohl von Kindern schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung fördern“)
  • Landeskinderschutzgesetz NRW (Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in NRW)
  • § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung)
  • § 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss vorbestrafter Personen, erweitertes Führungszeugnis)
  • UN-Kinderrechtskonvention (Recht auf Gleichbehandlung, Vorrang des Kindeswohls, Recht auf persönliche Entwicklung)
  • BGB § 1631 Abs. 2 (Recht auf gewaltfreie Erziehung)

 

 

3 Räumliche Strukturen

Die Einrichtung Kita Zauberwald e.V. bietet zwei Gruppen an – eine U3- und eine Ü3-Gruppe.
Im Erdgeschoss hat jede Gruppe jeweils einen Gruppen- und Nebenraum. Die Garderoben befinden sich im Flur. Die Toilettenräume sind von der Garderobe der Ü3-Gruppe zu erreichen. Die Küche und ein Raum für die Reinigungsutensilien befinden sich ebenfalls im Erdgeschoss.

  • Die Haustür ist nur über eine Summerfunktion zu betreten. Diese Funktion ist nur zu den Bring- und Abholzeiten eingeschaltet.
  • Besucher, Handwerker, Vertreter usw. tragen sich in eine Besucherliste ein.
  • Die Gruppenräume sind gut einsehbar gestaltet und eingerichtet.
  • Glastüren bieten einen Einblick in alle Räume.
  • Die Hochebenen sind durch kleine Sichtfenster einsehbar.
  • Rückzugsräume (Höhlen, Puppenecke) sind jederzeit einsehbar.
  • Die Küche ist durch eine Glastür einsehbar.
  • Der Raum für die Reinigungskraft ist während des Regelbetriebes grundsätzlich verschlossen. Der Schlüssel wird für die Kinder unzugänglich aufbewahrt.
  • Eine Nische unter der Treppe wird durch einen Bewegungsmelder ausgeleuchtet.

Im Obergeschoss befinden sich auf der rechten Seite die Schlafräume der Kinder. Der Wickelraum ist über den kleinen Flur zur Notausgangstreppe zu erreichen. Auf der linken Seite befinden sich die Personaltoilette, der Personalraum, das Leitungsbüro sowie der große Bewegungsraum.

  • Durch die Glastür ist der Bewegungsraum jederzeit einsehbar.
  • Die Türen in den Schlafräumen werden nun zeitnah mit kleinen Sichtfenstern ausgestattet.
  • Die Türen im Personalraum und im Büro werden ebenfalls mit einem kleinen Sichtfenstern so ausgestattet, das die Privatsphäre der Mitarbeiter gewahrt bleibt.
  • Da der Wickelbereich im Wickelraum nicht vom Flur einsehbar ist, bleibt die Tür dort immer offen.

Die beiden Dachböden des Gebäudes sind nur mit einer Einschubtreppe zu erreichen und für Kinder somit nicht zugänglich. Ein Verschließen der Einschubtreppe von innen ist nicht möglich, so dass sich dort keine Person unbemerkt aufhalten kann.

Im Keller des Gebäudes gibt es einen Waschraum, einen Vorratsraum und zwei Räume mit pädagogischen sowie Bastelmaterialien.

Der Keller ist von Fachkräften nur in Ausnahmefällen mit Kindern zu betreten,    wie z.B. Austausch von Spielmaterial oder Zusammenstellen von   Lebensmitteln für ein Kochangebot.

In diesen Fällen kann eine pädagogische Fachkraft mit mindestens drei Kindern den Keller betreten. Die Kollegen*innen der Gruppe müssen vorab informiert werden.                                                                             

 

Außengelände:

 Die Kita Zauberwald e.V. verfügt über zwei Außengelände.
Das erste Außengelände grenzt direkt an das Gebäude und ist von beiden Gruppen durch eine Terrassentür  zu erreichen.

Dieses Gelände ist übersichtlich strukturiert. Durch die rechteckige Form ist der Garten auch aus den Gruppen gut zu überblicken. Der Zaun ist mit Sichtschutzelementen versehen, so dass das Gelände von außen nicht einsehbar ist. Das Gelände verfügt über einen Ein- und Ausgang. Der Zugang ist zu den Abholzeiten geöffnet und lässt sich nur von außen durch eine Türklinke öffnen. Das Tor ist einsehbar, sodass Unbefugte das Gelände nicht ohne weiteres betreten und die Kinder das Gelände nicht unbemerkt verlassen können.

 Die Buddelecke neben dem Ü-3-Gruppenraum ist teilweise nur von innen durch die Fester einsehbar. Es ist geplant einen Spiegel an der Ecke zu befestigen, damit die Ecke auch vom Garten aus besser einsehbar wird. Der Zaun wird in der Buddelecke noch erhöht, sodass Kinder nicht über den Zaun gehoben werden können. Der Zaun hinter dem Materialhäuschen wird aus demselben Grund erhöht.

Das zweite Gelände befindet sich 50 m weiter entfernt vom Gebäude am Anfang vom Kuhloweg.
Das Gelände ist Eigentum der Stadt Bielefeld und wurde von der Einrichtung Kita Zauberwald e. V. gepachtet, umzäunt und eingerichtet. Die Kindergruppe wird immer von mindestens zwei Mitarbeitern*innen begleitet und beaufsichtigt. Das Gelände ist nicht vollständig sichtgeschützt. Durch einen ansteigenden Fußweg hinter dem Gelände, ist dieses von Fußgängern zu einsehbar. Das Gelände ist teilweise von Sträuchern und

Büschen umgeben und bietet somit einen natürlichen Sichtschutz. Da dieser Umstand allen  Mitarbeitern*innen bekannt ist, wird auf diesem Gelände das besondere Augenmerk auf unbekannte Beobachter gelegt.

 

 

4 Personalentwicklung

Der Vorstand und die Einrichtungsleitung der Kita Zauberwald e. V. sind sehr darauf bedacht, einen angemessenen Personalschlüssel zu erreichen. Damit wird gewährleistet, dass auch in der Randstundenbetreuung (Früh- und Spätdienst) immer ausreichend Personal zur Aufsicht und Begleitung zur Verfügung steht.
Mitarbeiter*innen, die durch Schwangerschaft und Elternzeit freigestellt sind, werden zeitnah von neuen Mitarbeitern*innen vertreten.

Ab dem 23.03.2022 sind die Richtlinien für alle Bereiche der Personalentwicklung an den Kinderschutz angepasst worden.

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4.1 Ausschreibungsverfahren

In Stellenausschreibungen wird in Zukunft darauf hingewiesen, dass der Kinderschutz in unserer Einrichtung einen hohen Stellenwert einnimmt und die Kinderrechte große Beachtung finden.

 

4.2 Einstellungsverfahren

In Bewerbungsgesprächen wird auf das Kinderschutzkonzept hingewiesen und es wird um eine Auskunftsberechtigung vom letzten Arbeitgeber gebeten. Dem Bewerber/ der Bewerberin wird der Verhaltenskodex der Kita Zauberwald e. V. vorgestellt, welcher Bestandteil des künftigen Arbeitsvertrages sein wird.

 

4.3 Arbeitsverträge und Anlagen

In den Arbeitsverträgen ist der Kinderschutz wie folgt verankert:

  • Pkt. 2 Erweitertes Führungszeugnis
  • Pkt. 7 Schweigepflichtklausel
  • Pkt. 8  Selbstverpflichtung zum verantwortlichen Umgang und Handeln nach unserem Schutzkonzept.
  • Anlage: Selbstverpflichtung Verhaltenskodex der Kita Zauberwald e. V.

 

4.4 Einarbeitung

Die Einarbeitung erfolgt nach unserem Einarbeitungskonzept.
Die erste Arbeitswoche:

  • Übergabe der Konzepte
  • Übergabe der Hausordnung
  • Erarbeitung des Schutzkonzeptes und des Verhaltenskodex (ethische und fachliche Grundhaltung)
  • Mitarbeitergespräche nach den jeweiligen Einarbeitungsphasen und nach Bedarf.

 

4.5 Mitarbeitergespräche

Mitarbeitergespräche finden regelmäßig einmal im Jahr statt. Hier werden auch die pädagogische Haltung und das pädagogische Handeln des Mitarbeiters / der Mitarbeiterin reflektiert. Es erfolgt eine Aushändigung der kopierten Verschriftlichung.

 

4.6 Fortbildungen

Den Mitarbeitern*innen wird regelmäßig, min. einmal im Jahr, die Möglichkeit gegeben an Fortbildungen teilzunehmen.
Zudem finden regelmäßig Teamfortbildungen statt. Hier wird das Thema Kinderschutz  vertieft und aufgefrischt, damit das Verfahren auch allen Mitarbeiter*innen geläufig ist. Es wird in Zukunft für jede Gruppe eine Kinderschutzbeauftragte ausgebildet.

 

 

5 Haltung – Kinderschutz in der pädagogischen Arbeit

Es ist bekannt, dass sexueller Missbrauch zu 52% im familiären Umfeld, zu 32% in Institutionen, zu 9% im weiteren sozialen Umfeld und zu 7% durch Fremdtäter stattfindet. Aus diesen Zahlen leiten wir als Kindertagesstätte ab, dass eine Bewusstmachung des Themas unumgänglich ist, jedes 5. Kind ist in irgendeiner Form betroffen und es bedarf einer Haltung der Achtsamkeit.
Dabei geht es nicht darum, allen und jeden zu misstrauen oder um „totale Kontrolle“- es geht uns im Zauberwald darum, Vertrauen aufzubauen, den Kindern Gelegenheit zum Erzählen zu schaffen UND ihnen aufmerksam zuzuhören.

Wir wissen: Missbrauch erfolgt bevorzugt in einem Umfeld, das

  • - Eine Aufdeckung unwahrscheinlich macht, z. B. wegen einer Tabuisierung des Themas.
  • - Eine Überstrukturierung aufweist (es absehbar ist wann sich welches Kind wo alleine aufhält).
  • - Keine oder kaum Strukturen aufweist (keiner weiß, wann und wo sich Kinder genau aufhalten)
  • - Wenig Sexualerziehung vermittelt wird
  • - Kein Wissen über Hilfemöglichkeiten besteht.

Daher sind in der Kita Zauberwald e.V., unter vielen Aspekten (z. B. Eingewöhnung, Beschwerdemanagement, Partizipation, Elternarbeit) angemessene Strukturen geschaffen und im pädagogischen Konzept festgeschrieben worden, die gleichzeitig Freiheit und Schutz gewährleisten.

Im Folgenden sind viele wichtige Aspekte des Kinderschutzes verankert und in unserer täglichen pädagogischen Arbeit zusammengetragen:

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5.1 Altersgemäße Aufklärung

Schon ab dem ersten Kindergartenjahr werden mit den Kindern spielerisch die Körperteile korrekt benannt. Dies gelingt durch Kreisspiele, Turnen, Tanzen, Bilder- und Wimmelbuchbetrachtungen, oder im Einzelkontakt z. B. beim Wickeln.

Die Geschlechtsteile werden von allen Mitarbeitern*innen als Penis und Scheide bezeichnet.

Wir vermitteln den Kindern, welche Handlungen nicht in Ordnung sind, sei es untereinander oder im Kontakt mit Erwachsenen.

Den Kindern wird vermittelt, dass Berührungen, Küsse, Gestik und Ausdrücke von Zärtlichkeiten nicht vom Personal ausgehen darf und welche Arten von Körperkontakt erlaubt sind.

Den Kindern wird vermittelt, dass sie NEIN sagen dürfen und welche Möglichkeiten sie haben, wenn ein/e Mitarbeiter*in oder eine andere Person aus dem persönlichen Umfeld des Kindes nicht auf STOPP hört.
Angeleitete Rollenspiele und kleine Aufführungen sollen das Selbstbewusstsein der Kinder stärken und ihnen helfen, praktisch in Aktion zu treten (Kleines Nein, großes NEIN, STOP, Hilfe).

Situative Fragen der Kinder werden altersgemäß beantwortet und die Eltern werden über

das Interesse des Kindes informiert. So kann in Abstimmung und bei Bedarf mit den Eltern eine weiterführende pädagogische Intervention erfolgen.

 

5.2 Pädagogische Arbeit mit Körper, körperlichen Grenzen und Gefühlen

Im Rahmen der täglichen pädagogischen Arbeit werden über alle Kindergartenjahre wiederholt folgende Themen zum Kinderschutz behandelt:

- Projekte und Arbeit zur Wahrnehmung und Benennung des eigenen Körpers

(z. B. „Wie heißen alle Körperteile“ inklusive Geschlechtsteile, kreative Darstellung und Einzigartigkeit des eigenen Körpers, Turnen, Tanzen, Abmalen des eigenen Körpers, Schminken, Verkleiden)- Wie und wo sind meine körperlichen Grenzen? („Mein Körper gehört mir!“)
Wie kann ich diese Grenzen wahren (kleines Nein, großes Nein).
          - Wie verhalte ich mich in mir unangenehmen Situationen?
          - Was empfinde ich als angenehm und was nicht und wie kann ich das äußern?
Das Programm „Sicher und Stark“ von Ralf Schmitz bearbeiten wir mit den Kindern im Vorschulalter. Es soll ihnen helfen Handlungsstrategien zu entwickeln.

Der Selbstbehauptungskurs „Bärenstark“ von Sportbund Bielefeld wird ab 2022 regelmäßig für die Vorschulkinder angeboten.

Wahrnehmung, Benennung und Regulation von Gefühlen (z.B. Arbeit mit Gefühlskarten, Gefühlsmagnetwand, Spiele zu den verschiedenen Emotionen, regelmäßige Gesprächsrunden über Gefühle und den Umgang damit). Durch den Einsatz von Kamishiba-Karten geben wir den Kinder Erzählanlässe und haben so Gelegenheit ihr Ansichten, Wünsche und Bedürfnisse zu erfahren.

 

5.3 Nähe und Distanz

Ein professioneller Umgang mit  Kindern bedeutet das richtige Verhältnis von Nähe und Distanz zu wahren.

  • - Kinder werden in unserer Kita in den Arm genommen, sehen den/die Erzieher*in als sicheren Hafen (Berliner Eingewöhnungsmodell).
  • - Das Trösten ist stets mit dem Ziel verbunden, das Kind wieder ins Spiel zurückzubringen.
  • - Der Körperkontakt geht immer vom Kind aus und ist an dessen Wohl orientiert.
    • Der/die Erzieher*in zeigen professionelles Verhalten, in dem sie erkennen, wann das Kind den engen Körperkontakt nicht mehr benötigt. Der Kontakt sollte baldmöglichst von der Bezugsperson beendet und nicht unnötig in die Länge gezogen werden.
  • - Küsse auf den Mund oder die Wange überschreiten das professionelle Nähe-Distanz-Verhältnis zwischen Bezugsperson und Kind. Daher werden Kinder von den Bezugspersonen nicht geküsst. Ausnahme sind hier lediglich durch das Kind initiierte Küsse auf die Wange der Bezugsperson - dies wertet das Team als legitime Geste der Zuneigung. Die Mitarbeiter*innen können in einem solchen Fall diese Geste der Zuneigung nach individueller Befindlichkeit zulassen oder auch ablehnen. Hierbei muss auf die Gleichbehandlung aller Kinder geachtet werden.
  • - Die Verwendung von Kosenamen ist nicht gestattet. Abkürzungen oder Anhänge an Vornamen (z. B. Tomi) erachtet das Team als legitim, sofern es vom Kind akzeptiert wird.

 

5.4 Schutz der Intimsphäre der Kinder

Der Schutz der Intimsphäre ist uns sehr wichtig. Unsere Schutzmaßnahmen werden regelmäßig überprüft und reflektiert.
Die Umsetzung der Schutzmaßnahmen erfolgt in den Bereichen Wickelsituation, Toilettengang, Eincremen, Nacktheit und Doktorspiele. Schwimmunterricht, Planschen und die Schlafsituation sind in unserem sexualpädagogischen Konzept genau beschrieben.
Das sexualpädagogische Konzept ist Bestandteil dieses Kinderschutzkonzeptes.

Kinder werden nicht mit privaten Handys oder Kameras gefilmt. Auf Veranstaltungen werden die Eltern gebeten, keine Fotos oder Filme der Kinder zu machen. Fotos vom Betriebstablet werden niemals in irgendeiner Art öffentlich präsentiert oder vervielfältigt.

 

 

6 Teamkultur

Folgende Maßnahmen sind in unserem Schutzkonzept festgelegt, um die Wahrscheinlichkeit, dass Täter*innen in unsere Einrichtung kommen, verringert werden.

  • Bezüglich der Missbrauchsprävention ruht sich kein/e Mitarbeiter*in in dem Vertrauen auf die Aufmerksamkeit der Anderen aus. Jede/r Mitarbeiter*in praktiziert die Kultur der Achtsamkeit in allen Belangen. Übergriffiges Verhalten wird angesprochen und/oder der Leitung gemeldet.
  • Das Einstellungsverfahren erfolgt nach den Grundsätzen der Personalentwicklung

(siehe Punkt 3).
Teamintern wird mit dem Thema Kinderschutz und sexueller Missbrauch stets offen und professionell umgegangen.

  • Alle Kinder aus beiden Gruppen kennen alle Mitarbeiter*innen und umgekehrt.
    Dies wird durch übergreifende Angebote, gemeinsame Betreuung im Früh- und Spätdienst, gemeinsame Morgenkreise, gemeinsame Ausflüge und Feste gefördert. Vor allem wird dies durch die Begrüßungskultur in unserem Haus sichergestellt:
    Jede/r Mitarbeiter*in besucht zum Morgengruß jede Gruppe bei Arbeitsantritt.
  • Hospitation der Mitarbeiter*innen zum Zwecke der Beobachtung, des Feedbacks und der gegenseitigen Reflexion sind ausdrücklich erwünscht.
  • Die Einrichtung pflegt grundsätzlich eine Kultur der „geöffneten Tür“, sofern es nicht

die Intimsphäre der Kinder und der Mitarbeiter*innen verletzt.

  • Privater Kontakt zu Elternhäusern soll nicht gepflegt werden (Babysitterdienste o.Ä.).
  • Die Eltern werden in unserem Haus gesiezt, um die professionelle Distanz zu gewähren.
  • In der täglichen pädagogischen Arbeit mit den Kindern gehört Grenzsetzung


    Wir setzen uns mit den Kindern auseinander, wenn es um Aushandeln und Einhalten von Regeln geht. Dies betrifft jedoch nicht alle Bereiche des Miteinanders.
    Um einen geregelten Tagesablauf und ein freundliches Miteinander zu gewährleisten, gelten zudem Grundregeln, welche nicht verhandelbar sind. Eine Verhaltensampel dient unseren pädagogischen Mitarbeiter*innen als Wegweiser für angemessenes Verhalten im Alltag mit Kindern.

Folgende Haltungen und Verhaltensweisen der Mitarbeiter*innen haben wir in die Kategorien:

rot        – Dieses Verhalten wird nicht toleriert (und ist mit Konsequenzen verbunden)

gelb     – Dieses Verhalten ist pädagogisch kritisch und kann situationsabhängig im
               Alltag vorkommen, muss jedoch reflektiert werden

grün     – Dieses Verhalten stellt den wünschenswerten Umgang dar (ist pädagogisch
               vereinbar, auch wenn es den Kindern nicht immer gefällt) eingeteilt

Uns als Team ist bewusst, dass jeder (Fachkraft, Eltern) mal im „gelben“ Bereich tätig werden kann. Hier ist es wichtig, Situationen anzusprechen und (gemeinsam) zu reflektieren.

 

 

 
ROT
  • Schlagen,
  • kneifen, treten
  • Bewusste Verletzung der Aufsichtspflicht
  • Anspucken
  • Mobbing
  • Vernachlässigung
  • Von gewünschter Person nicht gewickelt werden
  • Bestechen
  • Auslachen/bloßstellen
  • (Be-)Drohen
  • Ängste ausnutzen
  • Isolieren
  • Kind bewusst ignorieren
  • Einsperren
  • Anschreien
  • Beleidigen
  • Bestrafen
  • Druck ausüben
  • „Lieblingskind“ bevorzugen
  • Vorführen
  • Herabsetzen
  • Grundbedürfnisse missachten
  • Essen verweigern/als Strafe entziehen
  • Schütteln
  • Küssen
GELB
  • Laut werden
  • Auszeit am Tisch
  • Kind festhalten
  • Toilettentraining durchführen
  • Ein Kind wickeln, welches nicht gewickelt werden möchte
  • Zum Mitmachen zwingen (nachdrücklich auffordern)
  • Antwort verlangen
  • Besondere Regeln für einzelne Kinder haben
  • Die Selbstständigkeit des Kindes in den Hintergrund stellen
  • Nicht ausreden lassen
  • Das Kind zum essen/probieren überreden
GRÜN
  • Grenzen aufzeigen
  • Konsequent sein
  • Kinder trösten und loben
  • Kinder in den Arm nehmen
  • Anleiten und unterstützen beim an- und ausziehen
  • Professionelles wickeln
  • Altersgerechter Körperkontakt
  • Geduldig sein
  • Kompromisse eingehen
  • Struktur geben
  • Ich-Botschaften nutzen
  • Das „Nein“ des Kindes akzeptieren
  • Beobachten
  • Fehler zulassen/als Lernmöglichkeit nutzen
  • Wertschätzend sein/positiv bestärken
  • Spaß haben
  • Fehler eingestehen
  • Liebevoll sein
  • Empathisch sein
  • Hilfe zu Selbsthilfe
  • Echtheit
  • Auf Augenhöhe gehen
  • Geschützen Rahmen geben
  • Neugierde wecken
  • Altersgerechte Aufklärung
  • Hilfsbereit sein

 

 

 

7 Beteiligung

 

Die Beteiligung von Kindern, Eltern und Mitarbeiter*innen in einer Elterninitiative braucht Regeln für die Art und Grenzen von Mitwirkungsmöglichkeiten, die Bewusstheit der Beteiligung aller und die stetige Reflexion der unterschiedlichen Rollen in der Einrichtung (Kind, Team, Eltern, Vorstand).

Im Folgenden sind die Beteiligungsmöglichkeiten und -pflichten der einzelnen Gruppen insbesondere im Hinblick auf das Thema Kinderschutz aufgeführt:

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7.1 Beteiligung der Kinder

Die Beteiligung von Kindern ist in unserer Einrichtung ein wichtiges Anliegen. Die Kinder haben in unserer Einrichtung vielfältige Möglichkeiten der Mitgestaltung und Mitbestimmung. In unserem Kinderrechtekonzept sind diese Möglichkeiten der gelebten Partizipation detailliert aufgeführt.
Damit Kinder selbstbewusst durchs Leben schreiten können und ihre Grenzen wahren lernen, ist es wichtig, dass auch sie sich dieser Rechte bewusst sind. Dies ist eine gute Grundlage auch zur Missbrauchsprävention. Das pädagogische Team integriert Kinderrechte bewusst in die tägliche pädagogische Arbeit. Exemplarisch werden an dieser Stelle die wichtigsten Rechte und deren Schutz in unserer Einrichtung benannt.

  • Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung
  • Körperliche Strafen oder psychologischer Machtmissbrauch sind ein striktes Tabu in unserer Einrichtung (siehe auch Verhaltenskodex (Anhang Arbeitsvertrag) und Teamkultur).
  • Kinder haben das Recht ihrem Alter und ihrer Reife entsprechend an allen sie
    betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden
  • Die Kinder dürfen sich ihre Bezugspersonen selbst auswählen.
  • Die Kinder dürfen entscheiden, von welcher Bezugsperson Pflegetätigkeiten (Wickeln, Toilettenbegleitung) ausgeführt werden. Kinder dürfen auch diesbezügliche Angebote von Bezugspersonen ablehnen.
  • Die Kinder werden regelmäßig nach ihrer Meinung, ihren Bedürfnissen und ihren
  • Anliegen gefragt (Morgenkreis, Tischsituation, in der täglichen Arbeit, im Einzelkontakt)
  • Die Kinder dürfen ihre Spielorte selber aussuchen. Eine Standortmagnettafel (Fotos der Kinder können in den jeweiligen Raum/Ort aufgehängt werden) dient den Kindern und den Mitarbeitern*innen zur Orientierung und zum Schutz. So kann sich jedes Kind nach individueller Befindlichkeit auch zurückziehen.
  • Die Kinder werden bei der Auswahl von Projekt- und Angebotsthemen mit einbezogen.
  • Kinder haben das Recht auf Gleichheit

Die Bezugspersonen achten darauf, kein Kind zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Gleichheit bedeutet für unser Team jedoch nicht, dass alle Kinder identisch behandelt  werden. Die Individualität jedes Kindes (Temperament, Entwicklungsstand, Alter) wird von uns feinfühlig wahrgenommen und berücksichtigt.

Es wird jedem Kind gleichermaßen Wertschätzung und Toleranz entgegengebracht. Aufgestellte Regeln und Freiräume gelten für alle Kinder. Ein Konzept für die Integration von Kindern mit Einschränkungen ist zurzeit noch in Arbeit.

 

Kinder haben das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung

 Im Tagesablauf der Einrichtung wird darauf geachtet, dass:

  • die Palette der pädagogischen Angebote im Wochenplan die Kinder nicht überfordert.
  • die Kinder selber entscheiden können, ob und wann sie angeleiteten
  • Angeboten oder Projekten teilnehmen wollen.
  • den Kinder genügend Zeit, Raum und Material für Freispiel zur Verfügung
  • den Kindern Zeit und Raum für Rückzugsmöglichkeiten zur Verfügung steht

täglich, nach dem Mittagsessen, eine Ruhephase angeboten wird, bei der die Kinder schlafen oder sich ausruhen können.

Kinder haben das Recht auf die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit

Die pädagogischen Bezugspersonen nehmen die Kinder als individuelle Persönlichkeiten wahr. Die Förderung wird dementsprechend gestaltet, insbesondere die Eingewöhnung
der Kinder im U3-Bereich, sowie die Überleitung in die Ü3-Gruppe.
Die Kinder werden nicht in Geschlechterrollen gedrängt und in der Entwicklung eigener
Interessen und der eigenen Persönlichkeit gefördert.
Das Ausleben kindlicher Sexualität wird nicht unterbunden, sondern akzeptiert und gefördert (siehe sexualpädagogisches Konzept).

 

 

 

 

7.2 Beteiligung der Eltern

 

Vorabinformation der Eltern

Die Eltern erhalten bereits beim „Infoabend für neue Eltern“ und beim Aufnahmegespräch Informationen zu den Präventionsmaßnahmen, dem Kinderschutzkonzept inklusive dem sexualpädagogischem Konzept der Kita Zauberwald e.V..
Das Schutzkonzept ist eine Anlage und Vertragsbestandteil des Betreuungsvertrages.

Elternabende

Im ersten Halbjahr des Kindergartenjahres findet ein von Mitarbeitern*innen gestalteter Elternabend zu den Themen Missbrauchsprävention, natürliche Sexualentwicklung, Rechte der Kinder und deren Umsetzung in der Einrichtung statt.

Einmal im Jahr findet zusätzlich für alle Eltern und Bezugspersonen ein durch externe Fachkräfte (PRO Familia, Jugendamt, ärztliche Beratungstelle u.a.) geleiteter Elternabend zum Thema Missbrauchsprävention oder Kindliche Sexualität statt.

Enge Zusammenarbeit zwischen Eltern und Team auf vielen Ebenen

In der täglichen Arbeit der Kita Zauberwald e. V. bestehen sehr viele Austauschmöglichkeiten mit den Eltern, die neben der gemeinsamen Erziehungspartnerschaft für das Kind zum Zwecke der Vertrauensbildung des Kinderschutzes genutzt werden können. So gibt es monatlich eine offene Sprechstunde, Klönnachmittage für Eltern mit Beteiligung eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin, eine schriftliche Elternbefragung, gemeinsame Ausflüge, gemeinsame Feste und einem Teamtag mit Beteiligung des Elternrates.

Zweimal im Jahr finden Elternsprechtage zum Austausch über den Entwicklungsstand des Kindes statt. Neben Tür-und-Angelgesprächen kann bei Bedarf jederzeit ein Elterngespräch angeboten werden. Eltern können im Betreuungsvertrag angeben, ob ihre Kinder fotografiert werden dürfen, bzw. wo diese Fotos präsentiert werden dürfen.

Beteiligung auf Trägerebene

 In der KiTa Zauberwald e. V. hat jedes Vereinsmitglied die Möglichkeit bei den regelmäßigen Mitgliederversammlungen Themen einzubringen oder über Themen abzustimmen. Daher raten wir den Eltern zur Mitgliedschaft von beiden Elternteilen um ihre Mitbestimmungsmöglichkeiten zu erhöhen. Eltern haben jederzeit die Möglichkeit sich beim Träger zu beschweren oder um ein Gespräch zu bitten.
Die Telefonnummer der Vereinsvorstände hängen im Eingangsbereich der Kita aus.

Öffentlichkeitsarbeit:

Das Kinderschutzkonzept, das pädagogische  Konzept und das Kinderrechte-Konzepte  sind auf unserer Homepage www.kitazauberwald.info zu finden.

 

 

7.3 Beteiligung des Teams

In der Einrichtung Kita Zauberwald e. V. gibt es mehrere Formate der Teamsitzungen, in denen u. a. alle Belange des Kinderschutzes besprochen werden:

  • einmal pro Tag Frühbesprechung ( jeweils mit einer Fachkraft pro Gruppe)
  • einmal pro Woche Vorbereitungszeit einer Gruppe
  • einmal pro Woche Großteam aller Teammitglieder

Es finden regelmäßig Teamsitzung zum Thema Kinderschutz-Konzept und Kinderrechte statt. Damit ist gewährleistet, dass neue Mitarbeiter*innen das Konzept detailliert kennenlernen und allen Mitarbeitern*innen die Inhalte wieder präsent sind. So ist eine ständige Überprüfung, Reflexion und Anpassung der Konzepte gewährleistet.

Die Konzepte können jederzeit von den Mitarbeitern*innen eingesehen werden. Der Ordner befindet sich im Personalraum und ist immer zugänglich.

Mindestens einmal im Jahr findet eine Fortbildung, Einzeln oder im Team, zum Thema Kinderschutz statt. An den Elternabenden zum Thema Kinderschutz nehmen alle

Mitarbeiter*innen der Einrichtung teil bzw. gestalten diese mit.

Einmal im Jahr laden wir eine/n Fachreferent-en*in zum Thema Kinderschutz in die Dienstbesprechung ein. Die Leitung Frau Kaiphas und die stellvertretende Leitung Frau Dellinger stehen den Mitarbeitern jeder Zeit für ein Gespräch zur Verfügung. Kleine und große Entscheidungen werden stets in Zusammenarbeit mit dem Team getroffen. Eine solidarische, partizipatorische und transparente Teamkultur ist uns in unserer Einrichtung sehr wichtig.

 

 

8 Beschwerdemanagement

 

8.1 Beschwerden durch Kinder

Das Team ist sich bewusst, dass Beschwerden der Kinder nicht immer direkt geäußert    werden. Oft werden hingegen Beschwerden nonverbal durch Mimik, Gestik, Körperhaltung, Aggression (Hauen, Beißen, Schubsen etc.) geäußert. Daher schult sich unser Team fortlaufend darin, Beschwerden der Kinder aus indirekten Aussagen oder aus dem Verhalten der Kinder herauszufiltern und sie ernst zu nehmen. Es wird darauf geachtet den Kindern ausreichend Möglichkeiten zum Reden zu geben (z.B. Tischgespräche, in 1:1 - Situationen, mit Handpuppen).Kinder benötigen die Erlaubnis, sich zu beschweren. Die Erzieher*innen signalisieren den Kindern durch ihre Reaktion, dass Beschwerden erlaubt sind und ernst genommen werden. Dafür müssen die Kinder den Zusammenhang zwischen Beschwerde und der daraus folgenden Konsequenz erkennen können.

Durch Bildkarten und Schaubilder zeigen wir den Kindern Wege auf, wie sie sich und bei wem sie sich in Konfliktsituationen mit Kindern und/oder Erwachsenen beschweren können.

 

8.2 Beschwerden durch andere Personengruppen

Zudem gibt es in der Kita Zauberwald e. V. ein erarbeitetes Handlungsmodell bei Problemen und Konflikten unterschiedlicher Art und Quelle, welches im Folgenden dargestellt ist und für alle Beteiligten zugänglich in der Kindertagesstätte aushängt.

Hierbei wird in einem ersten Schritt immer dem Grundsatz der Kita Zauberwald e. V. gefolgt „Wir sprechen miteinander und nicht übereinander“.

Erst wenn der direkte Kontakt zwischen den Konfliktparteien nicht fruchtbar ist, werden die anderen Instanzen in vorgegebener Reihenfolge hinzugezogen.

Wichtig: Wenn durch Eltern oder innerhalb des Teams Vorgänge über das Verhalten eines Teammitgliedes gemeldet werden (insbesondere in Bezug auf Kinderschutzthemen), gibt es eine festgeschriebene Abfolge von Maßnahmen:

 

  1. Gespräch mit der Leitung bzw. stellv. Leitung, mit Protokoll
  2. Hinzuziehen der insoweit erfahrenen Fachkraft (Paritätischer Dienst)
  3. Hinzuziehen der Trägerschaft

 

Handlungsmodell bei Problemen und Konflikten in der Kita Zauberwald e. V.

Beschwerdemanagement-Tabelle
Wer hat ein Problem mit wem?kommt zufalls es nicht geklärt, dann
1. Eltern mit Bezugsperson betreffende Bezugsperson Einrichtungsleitung bzw. stellv. Einrichtungsleitung
Elternrat, Trägerschaft
2. Bezugsperson mit Eltern betreffende Eltern Einrichtungsleitung bzw. stellv. Einrichtungsleitung
Trägerschaft
3. Eltern mit Vorstandsmitglied betreffendes Vorstandsmitglied
bei Gesamtvorstand
Einrichtungsleitung bzw. stellv. Einrichtungsleitung
Trägerschaft
evtl. Paritätischer Verein
oder Jugendamt
4. Vorstand mit Eltern betreffende Eltern Einrichtungsleitung bzw. stellv. Einrichtungsleitung
Trägerschaft
5. Vorstand mit Bezugsperson betreffende Bezugsperson Einrichtungsleitung bzw. stellv. Einrichtungsleitung
Elternrat, Trägerschaft
6. Bezugsperson mit Vorstand betreffendes Vorstandsmitglied betreffende Eltern
7. Eltern mit Eltern betreffende Eltern Elternrat
Einrichtungsleitung bzw. stellv. Einrichtungsleitung
Elternrat, Trägerschaft
8. Bezugsperson und andere Bezugsperson betreffende Bezugsperson Einrichtungsleitung bzw. stellv. Einrichtungsleitung
Trägerschaft
9. Team (Bezugsperson) mit Einrichtungsleitung Einrichtungsleitung Stellv. Einrichtungsleitung
Teambesprechung
Supervision, Trägerschaft
10. Leitung mit Team (Bezugsperson) Team,
betreffende Bezugsperson
Teambesprechung
Supervision
Trägerschaft
 
 

 

 

9 Zusammenarbeit mit externen Fachberatungen

 

Im Folgenden sind alle Kooperationspartner genannt, die mit der Kita Zauberwald e. V. in verschiedenen Bereichen zusammenarbeiten.
Die Liste wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.

 

9.1 Kontakte

Insoweit erfahrene Fachkraft des Paritätischen (NRW)/Kinderschutzfachkraft

Claudia Meyer zu Westerhausen (Kita Wirbelwind, Westerfeldstraße) 0521 – 55 74 25 500

Anna Bolten (Kita Villa Wundervoll) 0521 – 92  01 53 20


Fachstelle Kinderschutz beim Jugendamt Bielefeld für Meldungen nach §8a

Özlem Yanar:          0521 – 51 60 54

Melanie Uekötter:    0521 – 51 38 41

Claudia Hütker:       0521 – 51 36 63

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Website: www.bielefeld.de/de/biju/fki/


 

Fachberatung Kinderbetreuung im Landesjugendamt für Meldungen nach §47

Fax: 0251 – 59 16 58 0

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Per Post mit der Kennzeichnung „Eilig!“:

LWL- Landesjugendamt Westfalen Fachberatung Kindertagesbetreuung,

Warendorfer Str. 25, 48145 Münster


Fachberatung beim Landesjugendamt für den Jugendamtsbezirk Bielefeld

Heidi Wachau: 0251 – 59 18 27 9

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Ärztliche Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung von Kinder e. V.

Tel.: 0521 – 13 08 13

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Website: https:/aerztliche –beratungsstelle-bielefeld.de


Pro familia Bielefelde e. V.

Tel.: 0521 – 12 40 73

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Website: https:/www.profamilia,de/angebote-vor-ort/nordrhein-westfalen/bielefeld


 

 

10 Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

 

10.1 Vorgehen bei Gefährdung außerhalb der Einrichtung

Auffälliges Verhalten wird beobachtet:
Die KIWo- Skala wird ausgefüllt, kontinuierliche, schriftliche Aufzeichnungen (siehe unten)Einschätzung durch min. zwei päd. Fachkräfte - unabhängig voneinander, gemeinsame Bewertung

keine Gefährdung

geringe Gefährdung

mittere Gefährdung

hohe Gefährdung

Weitere intensive Beobachtung ggf. Elterngespräch + Team informieren, bzgl. Päd. Strategien zum Umgang mit der Auffälligkeit

Gespräch mit den Eltern bzgl. der Gefährdungseinschätzung

Vorschläge über mögliche Hilfsangebote + weitere Beobachtungen

Information des Teams und ggf. des Trägers

Bei fehlender Zugänglichkeit bzw. keiner oder unzureichender Inanspruchnahme der Hilfsangebote oder fehlender Veränderung im elterlichen Verhalten

Weiter bei mittlerer Gefährdung

Information des gesamten Teams (ggf.des Trägers)

Einbeziehen einer insoweit erfahrenen Fachkraft.

Elterngespräch bzgl. Gefährdungseinschätzung + Hilfsangebote (ggf. beim örtlichen JA erkundigen)

Information des gesamten Teams und des Trägers.

Einbeziehen einer InsoFa, Besprechungen bzgl. weiterem Vorgehen (Elterngespräche, Strategien)

Meldung ans örtliche Jugendamt

(durch Eltern, bei Verweigerung durch die Einrichtung)

Besteht bei der Konfrontation der Eltern eine Verstärkung der Gefährdung oder der Vertuschung?


Kein Elterngespräch

Kontakt zum Kind halten, über weitere Schritte informieren, Sicherheit vermitteln und gewährleisten.

  Elterngespräch
ist erfolgt wurde abgelehnt
Zugänglichkeit der Eltern  
ja nein  

Weitere Beobachtung

Bei Veränderung im elterlichen Verhalten + Reduktion der Anhaltspunkte

Aktuell keine weiteren Maßnahmen notwendig, weitere Beobachtung.

Bei keiner oder unzureichender Inanspruchnahme der Hilfsangebote oder bei fehlender Veränderung im elterlichen Verhalten 

Weiter wie bei Vermutung einer hohen Gefährdung

weiter, wie bei Vermutung einer hohen Gefährdung. weiter, wie bei Vermutung einer hohen Gefährdung.
 
 

 

 

 

10.2 Vorgehen bei Gefährdung innerhalb der Einrichtung

 

Wer ist Verantwortlich

Prozessverlauf

   

Auftreten von grenzüberschreitendem Verhalten

   

Festgestellt durch Mitarbeiter/innen, Kind oder Eltern

1  

Mitarbeiter/in

Die/der MA ist verpflichtet den Vorfall/Beobachtung umgehend an die Leitung zu melden. Sollte der Vorfall/Beobachtung die Leitung betreffen, ist umgehend der Träger zu informieren.

2

Mitarbeiter und Leitung

Es ist eine Gefährdungseinschätzung durchzuführen (Anhang)

Bei akuter Gefahr müssen schon jetzt Sofortmaßnahmen erfolgen.

3

Leitung

Informiert den Träger

4

Leitung und Träger

Bewertung der Information

evtl. Hinzuziehen der Insoweit erfahrenen Fachkraft (§8a SGB VIII)

5

 

Ergreifen von Sofortmaßnahmen erforderlich

 

Träger

JA

Nein

 

Unterbreitung von Hilfsangeboten

 
 

Sanktionen

 
 

Dienstrechtliche Optionen

 
 

Ggf. sofortige Freistellung

 
 

Ggf. Aufforderung zur Vorlage eines aktuellen erweiterten Führungszeugnisses Ggf. Strafanzeige

 
   

Ggf. Strafanzeige

 
       
   

Krisenkommunikation

(Krisenkonzept ist noch in Arbeit)

 

6

Leitung/Träger

 

Bewertung der Information

durch Leitung und Träger

Hinzuziehen der der insoweit erfahrenen Fachkraft

Externe Expertise einholen

7

Träger

                                 Verdacht begründet

   

JA

NEIN

   

Risiko Ressourcenabschätzung

 
   

Gespräch mit dem/der betroffenen Mitarbeiter/-in

 
       

8

Leitung und Träger

Fortführung des Verfahrens

-         Freistellung ggf. Hausverbot

-         Und Hilfe für direkte und indirekt Betroffene

-         Transparenz

-         ggf. Strafanzeige

 
     

                      NEIN

 

Leitung

 

Info an Beschuldigten und die Person, die gemeldet hat

     

REHABILITATIONSMASSNAHMEN
ERGREIFEN

   

Aufarbeitung im Team, Arbeit an Fehlerkultur,

Reflektion und Sensibilisierung für Fehlverhalten,

Teamkultur und Nähe und Distanzverhalten

 

 

 

 

Was tun bei Verdacht?

  • Kontinuierliche, schriftliche Aufzeichnungen von Verhaltensveränderungen und auffälligen Entwicklungen des Kindes. Informationen einholen über die familiäre Situation
  • Auf welche Ereignisse sind Verhaltensveränderungen zurückzuführen Dokumentieren, ohne zu bewerten
  • Aufzeichnungen datieren, wörtliche Rede benutzen
  • Beobachtungen mit Kollegen*innen abgleichen
  • Ansprechpartner*in abgleichen

Sich in Verdachtssituationen Unterstützung holen, zeugt nicht von Inkompetenz, sondern ist der 1. Stufe einer professionellen Hilfe für die Mädchen und Jungen.

  • Keine voreiligen Schlüsse ziehen und Vorverurteilungen vermeiden.

Wenn sich ein Kind anvertraut?

  • Ruhe bewahren
  • Nichts überstürzen
  • Ernst nehmen, was das Kind sagt. Niemals die Aussage der Betroffenen in Frage stellen.
  • Kinder müssen sich vielen Erwachsenen anvertrauen, bevor ihnen jemand glaubt.
  • Aufmerksam zuhören und nicht nachbohren
  • Alles, was das Kind gemacht hat war in Ordnung. Nicht darüber diskutieren, ob das Kind etwas falsch gemacht hat.
  • Keine Versprechungen machen, die man nicht halten kann.
 

 

 

11 Schlusswort

Dieses Kinderschutzkonzept wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und weiterentwickelt, um den bestmöglichen Schutz und das Wohl unserer Kinder dauerhaft zu gewährleisten.

 

 

12 Anlagen

  • Mitarbeiterkodex der Kita Zauberwald e. V.
  • Risikoeinschätzung
  • Meldepflicht nach § 47 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII
  • Einschätzung zur Kindeswohlgefährdung
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